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Kopfhörer auf dem Rad – Was ist erlaubt?

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Kopfhörer auf dem Rad - Was ist erlaubt?
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 Kopfhörer auf dem Rad 

 Was ist erlaut und ist es gefährlich? 

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Kopfhörer auf die Ohren, Musik oder Podcast an und rauf aufs Rad. Das machen immer mehr Radfahrende. Je jünger Radfahrende sind, desto eher radeln sie mit Kopfhörern. Das zeigt jetzt auch eine niederländische Studie, die sich mit Geräuscheinflüssen beim Radfahren beschäftigte. Die Forscher*innen befragten rund 2000 Freiwillige in drei Altersgruppen, ob und wie oft sie beim Radfahren Kopfhörer tragen. Desweiteren erfassten sie, wie sich die Radfahrenden ansonsten im Straßenverkehr verhalten.


Die Ergebnisse zeigen, dass das Hörvermögen durch Musikhören oder Telefonieren zwar beeinträchtigt wird, aber nicht zu mehr Unfällen führt. Die Forscher*innen vermuten, dass Radfahrende ihr Verhalten automatisch ändern und vorsichtiger fahren, um die fehlenden Verkehrsgeräusche zu kompensieren. Zukünftig müssten Radfahrende auf diese Geräusche zur Orientierung wohl ohnehin verzichten, da E-Autos im Verhältnis leise sind.

Alle Untersuchungen der Studie wurden in den Niederlanden gemacht. Daher betonen die Forscher*innen, dass die Ergebnisse in Ländern mit weniger sicherer Fahrradinfrastruktur, als in den Niederlanden, anders ausfallen können.

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Ist das Radfahren mit Kopfhörern verboten?

Grundsätzlich ist das Radeln mit Kopfhörern nicht verboten. Zwar verbietet die StVO die Beeinträchtigung des Gehörs durch Geräte, die ist aber erst gegeben, wenn die eingestellte Laustärke zu einer starken Hörbeeinträchtigung führt. In der Praxis müssen Radfahrende die Lautstärke daher so einstellen, dass sie noch auf Warnlaute oder die Ansprache eines Polizeibeamten bei einer Kontrolle reagieren können. Unabhängig von der Rechtslage sollten Radfahrende zur ihrer eigenen Sicherheit die Lautstärke aber immer so wählen, dass sie sich selbst noch sicher und uneingeschränkt im Verkehr bewegen können.

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